Informationen zur neuen tierärztlichen Gebührenordnung
Die Bundesregierung ist für die Regelung der Entgelte für tierärztliche Leistungen zuständig. Daher gilt in Deutschland für die Berechnung von Tierärztlichen Leistungen die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Alle Niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche erbrachten Leistungen GOT konform – zuzüglich Umsatzsteuer – zu berechnen.
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