GOT 2022 – Damit Ihr Tier weiterhin in guten Händen bleibt

Informationen zur neuen tierärztlichen Gebührenordnung

Die Bundesregierung ist für die Regelung der Entgelte für tierärztliche Leistungen zuständig. Daher gilt in Deutschland für die Berechnung von Tierärztlichen Leistungen die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Alle Niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche erbrachten Leistungen GOT konform – zuzüglich Umsatzsteuer – zu berechnen.

Ende 2022 gab es es mit der Änderung der GOT eine Erhöhung der Gebühren im Durchschnitt um ca. 22% für tierärztliche Leistungen . Diese vom Gesetzgeber beschlossene Anpassung war dringend notwendig. Selbst mit dieser Erhöhung sind die Gebühren in den letzten 23 Jahren jährlich nur um 1,9 % gestiegen. Alleine dieses Jahr wird die Inflation aber 10,0 % betragen. Bereits 2021 lag die Inflation schon bei ca. 5 %. Darüber hinaus noch ein kleiner Vergleich mit der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland: Im selben Zeitraum (1999 – 2021) sind die Bruttolöhne um insgesamt 43,0 % angestiegen. Die Preisentwicklung vor der neuen GOT bedeutete, dass wir Tierärzte bis zur Einführung der neuen GOT nur eine Erhöhung der Gebühren von 24% erhalten haben und somit der allgemeinen Lohnentwicklung deutlich hinterherhinken. Erst mit der neuen GOT haben wir immerhin dann dieselbe Lohnentwicklung wie die Allgemeinheit.

Weiterhin steigen aktuell die Kosten für Medikamente, Verbrauchsmaterialien und Energie, sowie der tarifliche Stundenlohn für tiermedizinische Fachangestellte in allen Praxen um bis zu 10%.

Als Folge sehen wir in den Tierarztpraxen immer mehr Personalengpässe, Kliniksterben, Aufnahmestopps und Praxisteams, die an der Belastungsgrenze arbeiten. Fazit, die Preise für tiermedizinische Leistungen und Medikamente werden spürbar steigen.

Unser Versprechen: Wir werden weiterhin alles geben, dass Ihr Haustier in den besten Händen bleibt! Nicht zuletzt um das umzusetzen, haben wir uns mit verschiedenen anderen Praxen zu einem Notdienstring für Kleintiere im Landkreis zusammengeschlossen.

Die Notdienstregelung erfolgt über den Anrufbeantworter, die kostenpflichtige Rufnummer 0900 – 1000 184 und über www.notdiensttieraerztemarburg.de .